Heizen in der Energiewende

 

„Rund ein Drittel der deutschen Landfläche ist bewaldet. Deutschland ist das holzreichste Land Europas und der Holzvorrat wächst stetig.

Ein Grund dafür ist unsere heimische, nachhaltige Forstwirtschaft.

Holzeinschlag und Wiederaufforstung sind unverzichtbar für die Umwelt."

[Quelle: Hagos e.G.]

Erklärvideo Feinstaub vom Österreichischen Kachelofenverband. (Link zu Youtube)

 

Dieses Video gilt natürlich nicht nur für eine bessere Luft in Österreich,

sondern auch für uns und unsere Heiztechniken in Deutschland. 

Viel Vergnügen beim Anschauen!

Leitartikel der K & K Kachelofenzeitschrift 06/2023

 
 
Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten
 
Richtlinien, Verordnungen und Gesetze — kaum mehr ein Tag ohne irgendwelche neuen ordnungspolitischen Maßnahmen und Berichte darüber.
Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht und etliche Neuregelungen sind in Kraft getreten,
die am Ende des Tages für viel Verwirrung und Urb klarheit rund um das Thema „Heizen" sorgen.
Eine fehlende Kommunikation lässt viele Menschen nur noch ratlos zurück.
 
Verwirrende Berichterstattung in den Medien
 
Die Berichterstattung geht zum Teil so weit, dass unterschiedliche Gesetze, wie das Gebäudeenergiege-setz (GEG) oder die regelmäßige Austausch- oder Nachrüstpflicht
aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes, welche seit Jahren geübte Praxis ist, vermischt werden.
Hieraus werden Schlagzeilen formuliert, die zwar für viel Aufmerksamkeit sorgen, die Menschen aber eher rat- und hilflos zurücklassen.
Aufgrund der verwirrenden Berichterstattung denken viele Verbraucher, Einzelraumfeuerstätten wie z.B. ein Kaminofen seien ab 2024 verboten.
Aus dieser Unkenntnis heraus übt sich so mancher Kunde in Kaufzurückhaltung und der langersehnte Wunsch nach einer unabhängigen, kostengünstigen und
gemütlichen Wohnzimmerwärme bleibt unerfüllt.
 
Feuerstätten dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden
 
Daher weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass es kein Verbot für den Einbau einer Einzel-raumfeuerstätte oder
den Bau eines Kachelofens gibt. Weder jetzt, noch ab Januar 2024. Dieses Datum leitet sich wiederum aus dem GEG ab, welches, sofern es überhaupt in Kraft tritt,
ab 2024 gelten soll. Aber auch hier sind keine Verbote oder spezielle Auflagen für die Installation einer klassischen Wohnraum-feuerstätte enthalten.
Das GEG betrifft erst einmal nur Heizungsanlagen. Auch gibt es bzgl. Emissionsanforderungen keine neue Gesetzgebung.
Wichtig zu wissen: Klassische Ein-zelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
 
Fazit
Es gibt ab 2024 kein Verbot zum Einbau von Einzelraumfeuerstätten. Jeder kann sich nach vorheriger Abstimmung mit seinem Schornsteinfeger weiterhin eine
Wohnraumfeuerstätte in Verbindung mit einem Schornstein, welcher nachgerüstet werden kann, anschaffen.
Betreiber müssen sich weiterhin an die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BI mSchV halten.
Diese besagt, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden,
stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen nicht entsprechen.
 
Quelle: HKI e.V.
 
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